Re:Rehabilitation
Wenn Sie nach gesicherter Diagnostik eines Long-Covid-Syndroms eine rehabilitative Behandlung wünschen, kontaktieren Sie dazu Ihre Hausarztpraxis, in der Sie bereits durch die Diagnostik bekannt sind, und die Ihre Krankengeschichte kennt.
Je nachdem, ob Betroffene noch beruflich tätig oder berentet sind, greifen in der der Finanzierung die Deutsche Rentenversicherung oder ihre Krankenkasse. Über den folgenden Link zum MSGIV erhalten Sie alle erforderlichen Informationen.