Post-COVID-Impfsyndrome (PCVS, ACVS, PACVS)
Nicht nur eine Infektion mit dem Coronavirus kann langfristige Beschwerden hinterlassen, sondern auch die Impfung gegen COVID-19. Diese Nebenwirkungen sind sehr selten und werden unter dem Begriff Post-VAC-Syndrome zusammengefasst.
Typische Beschwerden sind
- Chronische Erschöpfung
- Neurologische Störungen (Kribbeln, Taubheitsgefühle, Brain Fog)
- Atemprobleme
- Herz-Kreislauf-Beschwerden (Herzrasen, Schwindel, Blutdruckprobleme)
- Gelenk- und Muskelschmerzen
- Autoimmunreaktionen
Fachlich werden Beschwerden nach einer Impfung nach dem zurückliegenden Zeitpunkt der Impfung weiter unterteilt
Post-VAC-Syndrom
(PCVS)
- Chronische Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung
- Symptome ähnlich wie bei Long-COVID (Fatigue, Brain Fog, Schmerzen, Atemprobleme) Post
- Sie sind oft schwierig von anderen Ursachen abzugrenzen
Akutes COVID-19-Impfsyndrom (ACVS)
- Akute Nebenwirkungen kurz nach der Impfung
- Symptome können u. a. Fieber, Gliederschmerzen, Kopfschmerzen, akute allergische Reaktionen oder Herz-Kreislauf-Reaktionen sein
- Hier ist unser DiReNa-Netzwerk nicht ihr Ansprechpartner, da es sich um ein akutes Krankheitsbild handelt. Bitte kontaktieren sie umgehend einen Arzt.
Postakutes COVID-19-Impfsyndrom (PACVS)
- Anhaltende oder verzögerte Beschwerden nach einer Impfung
- Symptome ähnlich dem PCVS, jedoch mit späterem Beginn
Sollten Sie Symptome nach einer COVID-19-Impfung bei sich feststellen, finden Sie weiterführende Informationen für die Meldung an das zuständige Paul-Ehrlich-Insitut.
Post-COVID/ ME/CFS-Symptome nach Impfungen
Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul Ehrlich Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden.