Neue Empfehlung zu Begutachtung von Long Covid

Die neue DGUV-Empfehlung gibt klare Leitlinien für die Begutachtung von Post Covid im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Juni 2025 eine umfassende Begutachtungsempfehlung für Post-Covid-Syndrome (PCS) veröffentlicht.

Das Dokument richtet sich an medizinische Gutachterinnen und Gutachter sowie Unfallversicherungsträger und legt einheitliche Standards für die Beurteilung von Post-Covid im Zusammenhang mit Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen fest.

Zentrale Inhalte der Empfehlung:

  • Klare rechtliche Grundlagen für die Anerkennung von Post Covid als Versicherungsfall.

  • Standards für Diagnostik und Dokumentation von Symptomen wie Fatigue, kognitiven Einschränkungen, Lungen- und Herzproblemen oder Riech- und Schmeckstörungen.

  • Anforderungen an die Qualifikation und Ausstattung von Gutachterinnen und Gutachtern.

  • Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) anhand gesicherter Funktionseinschränkungen.

  • Empfehlungen zu Heilbehandlung, Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung.

Die Empfehlung soll sicherstellen, dass Begutachtungen bundesweit transparent, nachvollziehbar und nach aktuellem Stand der Wissenschaft erfolgen.

Den vollständigen Leitfaden finden Sie hier:

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