G-BA erlaubt Off-Label-Verordnung bei Long COVID

G-BA-Beschluss zu Long COVID: Vier Medikamente künftig auf Kassenkosten – aber ohne Zulassung für die Erkrankung.

G-BA erlaubt Off-Label-Verordnung bei Long COVID

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (Gemeinsamer Bundesausschuss, G-BA) hat beschlossen, dass bestimmte Medikamente künftig bei Long COVID zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können, obwohl sie dafür nicht zugelassen sind.

Konkret geht es um den sogenannten Off-Label-Use. Dabei dürfen Arzneimittel außerhalb ihrer eigentlichen Zulassung eingesetzt werden, wenn eine medizinische Begründung vorliegt. Grundlage für die Entscheidung sind Empfehlungen einer Expertengruppe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Vier Wirkstoffe stehen dabei im Fokus: Ivabradin, Metformin, Agomelatin und Vortioxetin. Sie werden jeweils zur Behandlung einzelner Symptome eingesetzt, etwa bei Kreislaufproblemen, Fatigue oder kognitiven Beschwerden.

Eine gezielte Therapie gegen Long COVID gibt es weiterhin nicht. Auch die genannten Medikamente greifen nicht die Ursache der Erkrankung an, sondern können lediglich Symptome lindern. Die wissenschaftliche Evidenz ist zudem begrenzt, weshalb der Einsatz im Einzelfall ärztlich abgewogen werden muss.

Der Beschluss verbessert dennoch die Versorgungssituation: Ärztinnen und Ärzte können bestimmte Behandlungen nun einfacher verordnen, und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen wird möglich.

Gleichzeitig bleibt der Schritt eine Übergangslösung. Zugelassene Medikamente oder standardisierte Therapien für Long COVID stehen weiterhin aus.

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